Autonome Provinz Trient

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Präsident Ugo Rossi begrüßt die zwei vom Ministerrat genehmigten Durchführungsbestimmungen in Sachen Verkehr und Rechnungshof

Gestern Abend hat der Ministerrat zwei neue Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut genehmigt, die zum einen den Verkehr auf den Verbindungsstraßen zwischen den Provinzen Trient und Bozen, die durch besonders landschaftsschutzwürdige Gebiete (insbesondere über die Dolomitenpässe) verlaufen, und zum anderen die Kontrolle seitens des Rechnungshofs betreffen.

„Dank der von der Regierung umgehend genehmigten Aktualisierung der Durchführungsbestimmung betreffend die Kontrolle seitens des Rechnungshofs - so Präsident Rossi – wird diese nun auch auf die örtlichen Körperschaften und auf die dem integrierten Territorialsystem angehörenden Körperschaften ausgedehnt und ferner ein Rechnungsprüferkollegium der Region und der beiden Provinzen errichtet. Dadurch wird nicht nur die Rolle des Rechnungshofs gestärkt, sondern auch eine engere, auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Zusammenarbeit zwischen der Provinz und dem Rechnungshof gefördert. Mit der Durchführungsbestimmung betreffend den Verkehr im schutzbedürftigen Gebiet der Dolomitenpässe wird den beiden Provinzen ein wichtiges Instrument für die Regelung des Straßenverkehrs zur Verfügung gestellt, um unsere Landschaft zu schützen und unser Tourismusangebots zu verbessern“.

Laut der Durchführungsbestimmung betreffend den Straßenverkehr sind nun die Autonomen Provinzen Trient und Bozen – in der Ausübung der ihnen bereits zustehenden Befugnisse in Sachen Landschaft und Verkehr – auch befugt, Verkehrsbeschränkungen auf den Straßen, die ihre Gebiete verbinden, einzuführen. Es handelt sich in erster Linie um Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs in natur- und landschaftsschutzwürdigen Gebieten oder Ortschaften, besonders auf den Dolomitenpässen. Diese Gesetzgebungsbefugnis ist von den Autonomen Provinzen einvernehmlich nach Einholen der Stellungnahme des für Infrastruktur und Mobilität zuständigen Ministeriums auszuüben. Die Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung müssen begründet sein sowie den Kriterien der Angemessenheit und der Nichtdiskriminierung entsprechen. Bei Verkehrsverboten oder -einschränkungen sind alternative Lösungen zu gewährleisten.

Was hingegen den Rechnungshof betrifft, so musste die Durchführungsbestimmung aus dem Jahre 1988 betreffend die Errichtung der Kontrollsektionen des Rechnungshofes Trient und Bozen infolge des durch das Stabilitätsgesetz 2015 umgesetzten Sicherungspaktes mit dem italienischen Staat, welcher die im Autonomiestatut enthaltenen Finanzbestimmungen geändert hatte, angepasst werden. Die vom Rechnungshof durchzuführende Kontrolle betrifft insbesondere die Haushaltsführung und die Vermögensverwaltung der Region und der Provinzen Trient und Bozen.

Demzufolge haben die Provinzen die organisatorischen Bestimmungen, auf deren Grundlage der Rechnungshof seine Tätigkeit ausübt, angepasst und dabei vorgesehen, die Kontrolle seitens des Rechnungshofs auf den Haushalt und das Vermögen der örtlichen Körperschaften sowie der dem integrierten regionalen Territorialsystem angehörenden öffentlichen Körperschaften im Sinne der mit dem Sicherungspakt vorgenommenen Reform der Finanzordnung auszudehnen.

In der neuen Durchführungsbestimmung wird auch vorgesehen, dass der Rechnungshof von der Region, den Provinzen und den anderen betroffenen öffentlichen Verwaltungen Daten zur Wirtschafts- und Vermögenslage der Körperschaften und der privaten Einrichtungen, an denen diese beteiligt sind oder von diesen auf ordentlichem Weg finanziert werden, verlangen kann.

Ferner müssen die Region und die Provinzen Trient und Bozen laut der neuen Durchführungsbestimmung mit Gesetz das jeweilige Rechnungsprüferkollegium errichten, das die Aufsicht über die buchhalterische, finanzielle und wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung der Körperschaft führt. Im Rahmen der neuen im Statut verankerten Finanzordnung übt das Kollegium seine Tätigkeit in Verbindung mit den zuständigen Kontrollsektionen des Rechnungshofes aus.

Die vereinigten Sektionen des Rechnungshofes haben dem Entwurf der Durchführungsbestimmung zugestimmt.