Autonome Provinz Trient

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BETRIEBSSTÄTTE WHIRLPOOL: ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG SOLL INTERESSE FÜR INDUSTRIALISIERUNGSPROJEKTE ERWECKEN

Technologische Investitionen und Beschäftigung haben Priorität

Die Reindustrialisierung der ehem. Whirlpool-Betriebsstätte in Spini di Gardolo wird online im Portal von Trentino Sviluppo öffentlich bekanntgegeben. Die dem Gesetzblatt der Republik Italien bereits zugesandte Ausschreibung internationalen Niveaus soll durch Zeitungen wie die Financial Times, Les Échos, Frankfurter Allgemeine Zeitung und Der Standard veröffentlicht werden. Die Autonome Provinz Trient und Trentino Sviluppo beabsichtigen, die in den vergangenen Monaten angestrengten Bemühungen für die Ausfindigmachung einer Ersatztätigkeit zu verwenden, durch die diese im August 2014 geschlossene bzw. vor einigen Monaten zurückgegebene Betriebsstätte übernommen wird. Den Unternehmen, die in Spini di Gardolo ihre Produktion ansiedeln möchten, winken ein Maßnahmenpaket mit Förderungen, Vergünstigungen und Steuererleichterungen sowie vorteilhafte Bedingungen für die Nutzung der Immobilie, die im Besitz von Trentino Sviluppo bleibt, sodass der durch die Größe der Anlage gegebene Nachteil zur Chance wird. Das neue Unternehmen hat 12 Monate Zeit, um mit der Produktion zu beginnen, und muss im ersten Jahr mindestens 150 Arbeitnehmende einstellen. Bei voller Produktion muss die Belegschaft auf 250 Beschäftigte ansteigen und außerdem müssen mindestens 25 Millionen Euro in Maschinen und Produktionslinien investiert werden.
Die Betriebsstätte der ehem. Whirlpool in Trient erstreckt sich auf über 14 ha, also ein ansehnliches Gelände, auf dem mehrere Gebäude und überdachte Bereiche mit insgesamt 72.000 m²vorhanden sind. Wie sich während der von der Provinz Trient und Trentino Sviluppo geführten Verhandlungen mit interessierten Unternehmensgruppen herausgestellt hat, ist diese Größenordnung eine Herausforderung. Nachdem nun die Phase der Übergabe der Liegenschaft seitens der Whirlpool an Trentino Sviluppo seit zwei Monaten abgeschlossen ist, hat die Autonome Provinz Trient eine Immobilienstrategie erarbeitet, um diese Hürde in eine Chance zu verwandeln. Es wird nämlich keine Veräußerung des Geländes stattfinden, das unter anderem auch eine strategische Bedeutung für die Entwicklung dieses urbanistischen Bereichs hat. Die Vermietung gilt ebenso als zweite Wahl, denn die bevorzugte Lösung ist jene des Nutzungsrechts. Auf diese Weise hat das Unternehmen, das sich dort ansiedeln wird, zu Beginn seiner Tätigkeit keine großen Investitionen für die Immobilie aufzuwenden. Es besteht also nicht das Risiko, dass es seine Finanzressourcen für die Bereitstellung der „Hülle“ erschöpft, und kann sich gänzlich auf den „Inhalt“, also auf die Investitionen in Produktion und Beschäftigung konzentrieren. Die Liegenschaft stellt demnach nicht mehr ein Hemmnis oder eine Einstiegsbarriere, sondern ein Pluspunkt, ein strategisches Element für Investitionen in die Zukunft eines Areals dar, das in der Industrialisierung des Trentino Geschichte geschrieben hat. Dies ist der Hintergrund dieses innovativen juristischen Lösungsansatzes, der am Montag, dem 20. April, öffentlich bekanntgegeben wurde. Dieser Schritt zeichnet gleichzeitig auch den Übergang von den Vorverhandlungen – im Hinblick auf die volle Verfügbarkeit der Anlage – auf den Zeitpunkt, in dem Trentino Sviluppo die geknüpften Kontakte nutzen und die Verhandlungen beschleunigen wird, indem auf internationaler Ebene die bestmöglichen Industrieangebote eingeholt werden.
Das gesamte Areal wird demnach im öffentlichen Besitz bleiben. Die Liegenschaft soll primär mit Nutzungsrecht für die neue Industrietätigkeit zur Verfügung gestellt bzw. vermietet werden. Das Nutzungsrecht wird für einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren zum besten angebotenen Marktpreis vergeben, während ein Mietvertrag für die Dauer von mindestens 6 Jahren – mit Recht auf Verlängerung um weitere 6 Jahre sowie der Verpflichtung seitens Trentino Sviluppo zu weiteren späteren Verlängerungen – vorgeschlagen werden muss.
Interessierte Unternehmen müssen sich zur Einhaltung einiger spezifischer Bedingungen wirtschaftlich-sozialer Natur verpflichten, die sich aus den besonderen Erfordernissen in puncto Umstrukturierung der Beschäftigung ergeben:

  • die Unternehmenstätigkeit muss innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Mietvertrags oder des Nutzungsvertrags beginnen;

  • es müssen Produktionsinvestitionen (in Anlagen und Spezialanlagen, Maschinen und Produktionselementen) für mindestens 25 Millionen Euro in den sieben Jahren nach Tätigkeitsbeginn vorgenommen werden;

  • Binnen einem Jahr nach Tätigkeitsbeginn müssen mindestens 150 Beschäftige in der ehem. Whirlpool-Betriebsstätte eingestellt werden, wobei die noch arbeitslosen, zuvor dort Beschäftigten der Whirlpool Europe Vorrang haben. Innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Tätigkeit müssen weitere 50 Beschäftigte eingestellt werden. Diese 200 Beschäftigten müssen mindestens 2 Jahre lang gehalten werden, wobei innerhalb von 7 Jahren die Anzahl auf insgesamt mindestens 250 Beschäftigte ansteigen muss, mit der Verpflichtung diese mindestes 5 Jahre lang zu halten.

  • außerdem ist ein ständiger Einsatz im Bereich Forschung, Entwicklung, technologische Innovation und Umweltverträglichkeit der Produktion zu gewährleisten.

Neben der Einstellung der ehem. Whirlpool Beschäftigten und des Personals mit der notwendigen mehrjährigen Berufserfahrung wird auch eine besondere Bereitschaft zur Förderung der Jugendbeschäftigung vorausgesetzt.
Die Frist für das Einreichen der Angebote verfällt laut Ausschreibung am 19. Juni 2015, wobei neben Einzelunternehmen auch Bietergemeinschaften oder Unternehmenskonsortien teilnehmen können. Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung steht im Portal von Trentino Sviluppo unter www.trentinosviluppo.it zur Verfügung.