Autonome Provinz Trient

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DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER PROVINZ UND DER AGENTUR DER EINNAHMEN FÜR DIE VERWALTUNG VON IRAP UND IRPEF-ZUSCHLAG

Heute Vormittag unterzeichneten Präsident Ugo Rossi und Direktor Vincenzo Giunta

Heute Vormittag haben der Präsident Ugo Rossi und der Direktor der Agentur der Einnahmen Vincenzo Giunta das Abkommen zwischen der Autonomen Provinz Trient und der Agentur der Einnahmen für die Verwaltung der Irap und des Irpef-Zuschlags im Jahr 2015 unterzeichnet. Durch das Abkommen – dessen Wortlaut bereits im vergangenen Dezember vom Landesausschuss genehmigt wurde – wird die Provinz Ausrichtungs- und Kontrollbefugnisse in Bezug auf die Verwaltung der Steuern ausüben und mit einem eigenen Akt die allgemeinen Strategien zur Beratung und Kontrolle der Steuerzahler mit Steuerdomizil im Trentino sowie die allgemeinen Kriterien zur Ermittlung der zu überwachenden Rechtssubjekte festlegen. Die Agentur der Einnahmen übernimmt hingegen die Liquidierung, Feststellung und Einhebung der Steuer sowie die diesbezüglichen Streitverfahren.

„Es handelt sich um ein wichtiges Abkommen – so Präsident Rossi während der Unterzeichnung –, das eine Zusammenarbeit zwischen uns und der Agentur der Einnahmen bezüglich der der Autonomen Provinz Trient zustehenden Steuern, nämlich Irap und Irpef-Zuschlag, einleitet. Da wir für diese Steuern eine Reihe von Erleichterungen vorsehen, sind wir sehr an der Zusammenarbeit mit der Agentur interessiert, um vor allem sicherzugehen, dass diese eingehoben werden und um die Auswirkungen der Erleichterungen dank des Datenaustausches in Echtzeit überprüfen zu können. Wir haben aber auch die Absicht, uns an der Organisation der Einhebung zu beteiligen, indem wir über eine paritätische Kommission Richtlinien für eine gezielte Kontrolle der Einhebung und der Auswirkungen festlegen. Ich glaube – so der Landeshauptmann –, dass dies eine vollkommen innovative Art der Zusammenarbeit ist, die erforderlich ist, um garantierte und sichere Steuereinnahmen und gleichzeitig einen betriebs- und bürgerfreundlichen Fiskus zu gewährleisten. 

Der Direktor der Agentur der Einnahmen Giunta erklärte sich sehr zufrieden über den Abschluss des Abkommens, das die Regelung der Steuerverwaltungskosten gewährleistet und gleichzeitig den Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Provinz ist, um Synergien in der Beratung und der Kontrolle hinsichtlich der dem Land zustehenden Steuern herzustellen.

Im Abkommen ist zudem die Einsetzung einer paritätischen Kommission vorgesehen, die sich aus zwei Mitgliedern des Landes und zwei Mitgliedern der Agentur der Einnahmen zusammensetzt und die Aufgabe hat, die Steuerberatung an die Steuerzahler, die Ermittlung der für die Provinz wichtigen und zu überwachenden Kategorien von Steuerzahlern, die Verwaltung der Streitverfahren und Rückzahlungen sowie die Verwaltung der Einzahlungen und den Selbstschutzweg zu koordinieren. Nach der Unterzeichnung des Abkommens ist diese Kommission heute Vormittag unverzüglich zusammengetreten, um sich mit den Themen des Abkommens zu befassen und die Grundlagen zur Umsetzung der neuen Delegierung an die Provinz auf dem Sachgebiet des Steuerguthabens zu schaffen.

Weiters garantiert die Agentur die periodische Übermittlung der Daten über die Zahlungen von der Provinz zustehenden staatlichen Abgaben, die mittels Vordruck F24 eingehoben werden, sowie der Informationen über die von den Steuerzahlern eingereichten Erklärungen.

Schließlich wird die Erstattung der von der Agentur der Einnahmen für die Umsetzung des Abkommens bestrittenen Ausgaben, die für das Jahr 2015 auf 380.000 Euro geschätzt werden, vorgesehen.

Die heutige Unterzeichnung ist der erste Schritt zur Umsetzung von zwei wichtigen Bestimmungen. Die erste ist der Art. 82 des Sonderautonomiestatuts, aufgrund dessen die Feststellung der Abgaben im Landesgebiet aufgrund von Leitlinien und strategischen Zielen erfolgt, die durch Einvernehmen zwischen der Provinz und dem Minister für Wirtschaft und Finanzen und durch spezifische operative Vereinbarungen mit den Steueragenturen festgelegt werden. Die zweite Bestimmung betrifft den Art. 1 des Stabilitätsgesetzes 2014, in dem hingegen vorgesehen ist, dass die Bereiche für die Übertragung oder Delegierung der staatlichen Befugnisse und der damit verbundenen Ausgaben mit besonderem Bezug u. a. auf die Steueragenturen mit eigenen Abkommen zwischen dem Staat und den Autonomen Provinzen Trient und Bozen festgelegt werden. Die Bestimmung besagt zudem, dass die Übertragung oder Delegierung der einschlägigen staatlichen Befugnisse aufgrund von spezifischen Durchführungsbestimmungen erfolgt.