Autonome Provinz Trient

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GEMEINDEWAHLEN AM SONNTAG, 8. MAI 2016 IN 16 GEMEINDEN DER PROVINZ TRIENT UND IN 4 GEMEINDEN DER PROVINZ BOZEN

Es wird von 7.00 bis 21.00 Uhr gewählt.

Am Sonntag, den 8. Mai finden in 16 Trentiner und in 4 Südtiroler Gemeinden die Wahlen für den Bürgermeister und den Gemeinderat statt. Im Trentino wird in den nachstehenden aus den Zusammenschlüssen in den Jahren 2014 und 2015 hervorgegangenen Gemeinden gewählt: Altavalle, Altopiano della Vigolana, Amblar-Don, Borgo Chiese, Borgo Lares, Cembra Lisignago, Contà, Dimaro Folgarida, Madruzzo, Pieve di Bono-Prezzo, Porte di Rendena, Primiero San Martino di Castrozza, Sella Giudicarie, Tre Ville, Vallelaghi und Ville d’Anaunia. Insgesamt sind 36.633 Personen wahlberechtigt.
In Südtirol findet die Wahl in Bozen, Freienfeld, Niederdorf und Schluderns statt. Insgesamt sind 84.109 Personen wahlberechtigt.
In allen Gemeinden wird nur am Sonntag, den 8. Mai von 7.00 bis 21.00 Uhr gewählt. Eine eventuelle Stichwahl wird am 22. Mai 2016 stattfinden. Die Auszählung der Stimmen beginnt am Sonntagabend nach Schließung der Wahllokale. In der Website der Region (www.regione.taa.it) können die Daten über die Wahlbeteiligung um 11.00, 17.00 und 21.00 Uhr sowie die endgültigen Wahlergebnisse eingesehen werden.

Wahlmodalitäten in der Provinz Trient

Wie viele Einwohner hat meine Gemeinde? Eine berechtigte Frage, da in den Trentiner Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern anders als in jenen mit mehr als 3.000 Einwohnern gewählt wird.

In den Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern Altopiano della Vigolana, Primiero San Martino di Castrozza, Vallelaghi und Ville D’Anaunia finden die Wahlberechtigten auf dem Stimmzettel die Namen der Bürgermeisterkandidaten und daneben das Zeichen der sie unterstützenden Liste oder Listen.

In diesem Fall haben die Wahlberechtigten drei Möglichkeiten:

1) Ein Zeichen auf ein Listenzeichen setzen, mit eventueller Abgabe von bis zu zwei Vorzugsstimmen für den Gemeinderat. In diesem Fall wird die abgegebene Stimme automatisch auch dem mit der Liste verbundenen Bürgermeisterkandidaten zugeteilt;

2) Ein Zeichen nur auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten setzen, ohne die Liste oder eine der Listen zu wählen, die ihn unterstützen. In diesem Fall wird die Stimme dem Bürgermeisterkandidaten zugeteilt. Die nur für den Bürgermeisterkandidaten abgegebenen Stimmen werden auch bei der Aufteilung der Sitze im Gemeinderat berücksichtigt;

3) Ein Zeichen auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten und auf eine mit ihm verbundene Liste setzen, mit eventueller Abgabe von bis zu zwei Vorzugsstimmen für den Gemeinderat. In diesem Fall gilt die von den Wahlberechtigten abgegebene Stimme sowohl für die gewählte Liste als auch für den gewählten Bürgermeisterkandidaten.

Die Vorzugsstimmen, die mit dem Zunamen und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch mit dem Vornamen des Kandidaten anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten der gewählten Liste beziehen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig eine Liste zu wählen, die nicht den gewählten Bürgermeisterkandidaten unterstützt.

In den Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern Altavalle, Amblar-Don, Borgo Chiese, Borgo Lares, Cembra Lisignago, Contà, Dimaro Folgarida, Madruzzo, Pieve di Bono-Prezzo, Porte di Rendena, Sella Giudicarie und Tre Ville finden die Wahlberechtigten auf den Stimmzetteln die Namen der Bürgermeisterkandidaten und das Zeichen der verbundenen Liste. Um den Bürgermeister zu wählen, genügt es, ein Zeichen auf die Liste zu setzen, die den gewünschten Bürgermeisterkandidaten unterstützt. Es kann auch nur auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten ein Zeichen gesetzt werden. Es können bis zu zwei Vorzugsstimmen für den Gemeinderat abgegeben werden, indem der Zuname und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch der Vorname der Kandidaten in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben wird. Es ist nicht möglich, eine andere Liste als die des gewünschten Bürgermeisterkandidaten zu wählen.

Wahlmodalitäten in der Provinz Bozen

In Südtirol wird in den Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern anders als in jenen mit mehr als 15.000 Einwohnern gewählt.

In den Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern Freienfeld, Niederdorf und Schluderns stehen den Wahlberechtigten zwei Stimmzettel zur Verfügung: einer für die Wahl des Bürgermeisters und einer für die des Gemeinderats. Für die Wahl des Bürgermeisters schreiben die Wahlberechtigten den Zunamen und eventuell den Vornamen des gewünschten Kandidaten in das dafür vorgesehene Feld. In diesen Gemeinden sind die Kandidaten für das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes, deren Namen in den Wahllokalen aushängen, gleichzeitig auch Kandidaten für das Bürgermeisteramt, wenn auf dem Plakat mit den Kandidaturen nichts anderes angegeben wurde. Bürgermeister wird der Kandidat, der die meisten gültigen Stimmen erhält.

Auf dem zweiten Stimmzettel scheinen die Listenzeichen aller Listen auf, neben denen je vier Felder für die eventuelle Angabe der Vorzugsstimmen stehen. Für die Stimmabgabe ist das Zeichen der gewünschten Liste anzukreuzen; in den Feldern neben dem gewählten Zeichen können gegebenenfalls eine bis vier Vorzugsstimmen angegeben werden. Die Vorzugsstimmen, die mit dem Zunamen und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch mit dem Vornamen des Kandidaten anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten der gewählten Liste beziehen.

In Bozen, der einzigen Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern in diesem Wahlgang, steht den Wahlberechtigten ein einziger Stimmzettel zur Verfügung, auf dem die Namen der Bürgermeisterkandidaten und daneben das Zeichen der sie unterstützenden Liste oder Listen gedruckt sind. In diesem Fall haben die Wahlberechtigten drei Möglichkeiten:

1) Ein Zeichen auf ein Listenzeichen setzen, mit eventueller Abgabe von bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat. In diesem Fall wird die abgegebene Stimme automatisch auch dem mit der Liste verbundenen Bürgermeisterkandidaten zugeteilt.

2) Ein Zeichen nur auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten setzen, ohne die Liste oder eine der Listen zu wählen, die ihn unterstützen. In diesem Fall wird die Stimme dem Bürgermeisterkandidaten zugeteilt. Die nur für den Bürgermeisterkandidaten abgegebenen Stimmen werden auch bei der Aufteilung der Sitze im Gemeinderat berücksichtigt.

3) Ein Zeichen auf den Namen des Bürgermeisterkandidaten und auf eine mit ihm verbundene Liste setzen, mit eventueller Abgabe von bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat. In diesem Fall gilt die von den Wahlberechtigten abgegebene Stimme sowohl für die gewählte Liste als auch für den gewählten Bürgermeisterkandidaten.

Die Vorzugsstimmen, die mit dem Zunamen und falls notwendig (bei Gleichnamigkeit) auch mit dem Vornamen des Kandidaten anzugeben sind, dürfen sich nur auf Kandidaten der gewählten Liste beziehen. Es ist nicht möglich, eine Liste zu wählen, die nicht den gewählten Bürgermeisterkandidaten unterstützt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Bozen erhalten auch einen Stimmzettel für die Wahl der Stadtviertelräte.